Prüfungen und Prüfungsanmeldezeitraum

Auch im Sommersemester werden in den einzelnen Lehrveranstaltungen Prüfungsleistungen erhoben. Die Prüfungsart erfahren Sie in den Modulhandbüchern.

Bei der Durchführung von Präsenzprüfungen werden spezielle Hygienemaßnahmen getroffen, um einen größtmöglichen Infektionsschutz zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl vor, während und nach der Prüfung einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Details zu dieser und weiteren Regelungen sind hier abrufbar. Studierende, zu einer vom Robert Koch Institut aufgeführten Risikogruppe gehören, können sich bei den jeweiligen Prüfern melden, um die Möglichkeit einer gesundheitsförderlichen Prüfungsableistung sicher zu stellen.

Neben Präsenzprüfungen werden auch präsenzlose Prüfungen dieses Semester möglich sein. Präsenzlose Prüfungen („Zoom-Prüfungen“) können für alle Prüfungsformen durchgeführt werden, die in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs vorgesehen sind und die im Kern mündliche Prüfungen sind. Zum individuellen Ablauf einer jeden präsenzlosen Prüfung werden Sie von Ihren Dozierenden informiert.

Es wird auch in diesem Semester einen FAU-weit einheitlichen Prüfungsanmeldezeitraum geben. Dieser beläuft sich vom 08.-21. Juni 2020.